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RECHTSGUTACHTEN:

ÖFB-Präsidentenwahl von Bartosch war zulässig

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Die Wahl von Wolfgang Bartosch zum interimistischen Präsidenten des Österreichischen Fußball-Bundes (ÖFB) ist „rechtmäßig und wirksam“. Zu diesem Schluss kam Universitätsprofessor Martin Karollus von der Johannes Kepler Universität Linz in einem vom ÖFB in Auftrag gegebenen 20-seitigen Rechtsgutachten, das den ÖFB-Präsidiumsmitgliedern am Freitagabend nach der virtuellen Zusammenkunft übermittelt wurde und auch der APA vorliegt.


Die Vorgehensweise von Generalsekretär Thomas Hollerer wird ebenfalls als gerechtfertigt bewertet. Der seit November gekündigte, aber aufgrund der sechsmonatigen Kündigungsfrist weiter amtierende Generalsekretär berief sich bei der Sitzung am 29. November auf einen Paragrafen, der eine Statutenänderung außerhalb der Hauptversammlung erlaubt, sollte „Gefahr in Verzug“ sein. Das Präsidium stimmte mehrheitlich für die Adaptierung, damit in der aktuellen Situation nicht nur ein Vizepräsident, sondern auch ein „normales“ Präsidiumsmitglied zum Verbandsboss aufsteigen darf, und der Weg für Bartosch war frei.

Götschhofer ortete „Satzungsbruch“
Oberösterreichs Landesverbandspräsident Gerhard Götschhofer, gleichzeitig einer von vier ÖFB-Vizepräsidenten, sah in dieser Vorgehensweise laut eigenen Angaben einen „Satzungsbruch“ und brachte deshalb eine Sachverhaltsdarstellung beim ÖFB-Rechtsmittelsenat ein. Wann dieses Gremium in dieser Causa eine Stellungnahme abgibt, ist offen.

Bartosch sieht seine Position durch das Rechtsgutachten auf jeden Fall „klar gestärkt“, sagte der Steirer der APA. „Ich habe es auch nicht anders erwartet. Ich bin immer davon ausgegangen, dass alles rechtens war, und dieses Gutachten bestätigt das mit klaren Worten. Alle Gegenargumente werden eindeutig widerlegt.“


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